Mindestlohn für Alle! Warum die Arbeit von Menschen mit Behinderungen aus Werkstätten sichtbar ist, aber nicht gerecht bezahlt wird

Demo am 5. Mai in Berlin zum Europäischen Protesstag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Eine Person trägt ein Plakat mit der Aufschrift: Mehr Knete inner Werkstatt.
Mehr Knete inner Werkstatt. Foto: Jörf Farys | Joerg Farys-dieprojektoren.de
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Vom Sicherheitsgurt im Auto bis zum Kaffee im Regal: Produkte und Dienstleistungen aus Werkstätten für behinderte Menschen begleiten unseren Alltag. Doch ihre Arbeit wird nicht fair bezahlt. Warum gilt der Mindestlohn für so viele, aber nicht für sie? Wer profitiert davon? Und was sagt das aus über unseren Begriff von Arbeit, Teilhabe und Gerechtigkeit? Ein Artikel von Sarah Schank.

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Tagtäglich umgeben uns im Alltag Dinge, die durch die Arbeit von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) entstanden sind: Die Lampe, die du morgens beim Aufstehen einschaltest  –  in einer WfbM montiert. Das Duschgel – in einer WfbM abgefüllt.  Der  Sicherheitsgurt im Auto, mit dem du zur Arbeit fährst –  in einer WfbM gefertigt. Das schöne Notizbuch – in einer WfbM gebunden. Das Paket im Briefkasten –  in einer Werkstatt verpackt. Sogar die Gewürze im Abendessen könnten von Menschen mit Behinderungen portioniert und abgefüllt worden sein. 

Die Ergebnisse der Arbeit von Werkstattbeschäftigten sind überall präsent. Wir alle profitieren davon. Und niemand von ihnen wird dafür angemessen bezahlt. 

Ein Werkstattbeschäftigter muss fast 8 Stunden arbeiten, um das zu verdienen, was Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bereits nach einer Stunde gesetzlich zusteht.

Mindestlohn für alle? Fast alle. 

In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er gilt für fast alle – außer für die rund 300.000 Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen

Sie bekommen für ihre Arbeit nur durchschnittlich 230€ pro Monat. Dabei arbeiten die Beschäftigten ungefähr 30 Stunden pro Woche plus Pausen und begleitenden Angeboten. Ein Werkstattbeschäftigter muss fast 8 Stunden arbeiten, um das zu verdienen, was Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bereits nach einer Stunde gesetzlich zusteht. 

Da Werkstattbeschäftigte von 230 € nicht leben können, erhalten die meisten von ihnen die Grundsicherung und/oder die Erwerbsminderungsrente. Durch den Mindestlohn wären viele von ihnen weniger von Armut betroffen und unabhängig von der Grundsicherung. An dieser Stelle sei auch gesagt: Der Mindestlohn ist ohnehin nur die absolute Untergrenze. Die Preise für Lebensmittel, Mieten und Energiekosten sind so massiv gestiegen, dass man mit 13,90 € Mindestlohn kaum über die Runden kommt. Der Mindestlohn müsste höher sein, um sich ein gutes Leben leisten zu können. 

Menschen in Werkstätten gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer*innen, sondern stehen in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“.

Dass Beschäftigte in WfbMs, keinen Mindestlohn erhalten, widerspricht den Menschenrechten. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention sagt ganz klar: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Arbeit und ein Recht darauf, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen.  

Aber wie rechtfertigt Deutschland, dass Werkstattbeschäftigte keinen Mindestlohn bekommen? Mit einem Etikettenschwindel: Menschen in Werkstätten gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer*innen, sondern stehen in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“. Dieses bürokratische Konstrukt sorgt dafür, dass Werkstattbeschäftigte vom Mindestlohngesetz ausgenommen sind. Begründet wird dies damit, dass nicht die Leistung, sondern der „Rehabilitations-Aspekt“ im Vordergrund stehe. Man ist also offiziell dort, um sich „weiterzuentwickeln“. So sollen die Werkstätten ihren Beschäftigten ermöglichen, „ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln“ (vgl. §219 SGB IX). Dass dabei Großaufträge für die Industrie, Pflege öffentlicher Grünflächen oder Kantinenbetriebe ausgeführt werden, bleibt häufig unsichtbar. Werkstätten sollen außerdem den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen fördern. Doch dies gelingt ihnen nicht. Jährlich wechseln unter einem Prozent der Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. 

Arbeit ist Arbeit. Auch wenn sie langsam stattfindet, wenn sie mit Unterstützung erbracht wird oder wenn sie aus einfachen und wiederkehrenden Tätigkeiten besteht. Auch wenn am Arbeitsplatz psychologische und sozialarbeiterische Angebote vorhanden sind.

Arbeit ist Arbeit

Wann gilt Arbeit als echte Arbeit? Wann ist man Arbeitnehmer*in und wann nur so ähnlich? Hinter der Begründung für den Ausschluss vom Mindestlohn verbergen sich widersprüchliche sowie ableistische Denkmuster. Warum sollen Werkstattbeschäftigte nur so etwas ähnliches wie Arbeitnehmer*innen sein, wenn sie Aufträge für die Industrie erbringen und Produkte erstellen, die von vielen Menschen gebraucht und genutzt werden? Besonders deutlich wird es bei den sogenannten Außenarbeitsplätzen, bei denen Menschen mit Behinderungen in Betrieben Seite an Seite mit der restlichen Belegschaft arbeiten und dennoch nicht als Arbeitnehmer*innen gelten.

Arbeit ist Arbeit. Auch wenn sie langsam stattfindet, wenn sie mit Unterstützung erbracht wird oder wenn sie aus einfachen und wiederkehrenden Tätigkeiten besteht. Auch wenn am Arbeitsplatz psychologische und sozialarbeiterische Angebote vorhanden sind. Auch wenn die Werkstatt den Auftrag hat, ihren Beschäftigten Weiterbildung und Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen. Die Produkte und Dienstleistungen aus Werkstätten sind echte Arbeit und etwas, wovon viele Menschen in dieser Gesellschaft einen Nutzen ziehen. Deshalb ist ganz klar: Der Mindestlohn muss für alle gelten, egal ob man mit Behinderungen lebt oder nicht. Egal, ob die Arbeit in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts oder unter dem Dach einer Werkstatt für behinderte Menschen erbracht wird. Wenn Menschen aufgrund von Behinderungen Unterstützung, mehr Anleitung, mehr Zeit, Assistenz oder Hilfsmittel brauchen, dann sind dies Teilhabeleistungen, auf die sie ein Recht haben und dies legitimiert nicht, dass Menschen keinen angemessenen Lohn erhalten.

Niemand darf von der Diskriminierung der Werkstattbeschäftigten profitieren können.

Menschenrechte haben keinen Preis

Vielleicht kommt nun die Frage auf „Wer soll das bezahlen?“ Die Entgelt-Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales diskutiert verschiedene Modelle, wie etwa staatliche Lohnkostenzuschüsse. Ein Mindestlohn für Beschäftigte in Werkstätten würde auch dafür sorgen, dass weniger Menschen Grundsicherung erhalten und damit nicht mehr auf diese Form der Existenzsicherung angewiesen wären. Klar ist aber auch: Menschenrechte haben keinen Preis. Wer sparen will, kann dies beispielsweise bei der überbordenden Bürokratie tun und Menschen mit Behinderungen so den Zugang zu Unterstützung erleichtern 

Und nehmen wir auch die Wirtschaft in die Pflicht. Es ist absurd, dass Konzerne Millionenumsätze verzeichnen, aber Aufträge an Werkstätten vergeben, die so kalkuliert sind, dass am Ende kein Mindestlohn für die Ausführenden bezahlt wird. Niemand darf von der Diskriminierung der Werkstattbeschäftigten profitieren können. Dass es anders geht, zeigen Inklusionsbetriebe. Das sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts die 30-50% Menschen mit einer anerkannten Behinderung beschäftigen. Sie beweisen täglich, dass man wirtschaftlich arbeiten und gleichzeitig Menschen mit Behinderungen fair bezahlen kann. 

Werkstätten sind nicht inklusiv und sie sind nicht menschenrechtskonform. Das Ziel muss sein, dass Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fairen Bedingungen arbeiten.

Keine Almosen, sondern Rechte 

Werkstätten sind nicht inklusiv und sie sind nicht menschenrechtskonform. Das Ziel muss sein, dass Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fairen Bedingungen arbeiten. Das bedeutet eine gute Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen und die Unterstützung, die sie brauchen. Dafür müssen deutlich mehr Menschen aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Und weniger Menschen in die Werkstatt einmünden. Es geht nicht darum, dass die Werkstätten von heute auf morgen ihre Türen schließen. Die Veränderung wird in Schritten passieren müssen und darf nicht zu Lasten der Beschäftigten erfolgen. Aber wir brauchen endlich einen Plan und konkrete Schritte, wie wir statt Sonderwelten echte Inklusion schaffen. Aber solange es noch Werkstätten gibt, muss dort der Mindestlohn gelten. Arbeit ist Arbeit – also bezahlt sie auch so. 

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